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Vergnügungssteuer Wien
• Die Befreiung von der WienerVergnügungssteuerfür internationale Warenmessen steht nicht zu, wenn bei der Veranstaltung auf den Ständen die Waren überwiegend für den Direktverkauf präsentiert werden — (§ 5 Abs. 2 lit. 1 Wr. VGSG), (Abweisung)
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