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SWK 28, 1. Oktober 1994, Seite R 148

Vergnügungssteuer Wien

Die Befreiung von der WienerVergnügungssteuerfür internationale Warenmessen steht nicht zu, wenn bei der Veranstaltung auf den Ständen die Waren überwiegend für den Direktverkauf präsentiert werden — (§ 5 Abs. 2 lit. 1 Wr. VGSG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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