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SWK 28, 1. Oktober 1994, Seite R 150

Bescheid: Aufhebung

Ein Abgabepflichtiger, der die Aufhebung eines Bescheides wegenVerfahrensmangelsanstrebt, hat darzutun, daß der Verfahrensmangel wesentlich ist — (§ 42 Abs. 2 Z 3 VwGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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