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SWK 28, 1. Oktober 1994, Seite A 595
Durchführungserlaß zur gesetzlichen Basispauschalierung
Durchführungserlaß zur gesetzlichen Basispauschalierung
GZ 14 0602/3-IV/14/94
(BMF) — Mit dem Steuerreformgesetz 1993 wurde ab dem Jahr 1994 eine neue Form einer gesetzlichen Pauschalierung bei der Einkommensteuer und bei der Umsatzsteuer eingeführt (sogenannte „Basispauschalierung“). In § 17 Abs. 1 EStG 1988 ist nunmehr vorgesehen, daß bei der Ermittlung bestimmter Einkünfte Gruppen von Betriebsausgaben in pauschaler Form angesetzt werden können. Analog dazu wurde in § 14 Abs. 1 Z 1 UStG 1972 für bestimmte Bereiche eine pauschale Vorsteuerermittlung eingeführt. Das am vom Nationalrat beschlossene Abgabenänderungsgesetz 1994 (AbgÄG 1994) hat bei einigen Pauschalierungsbestimmungen Klarstellungen vorgenommen. Im folgenden wird die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen zu diesen Pauschalierungen — unter Berücksichtigung der mit dem AbgÄG 1994 vorgenommenen Klarstellungen — dargestellt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.
ABSCHNITT I — EINKOMMENSTEUER
1. Pauschalierungsvoraussetzungen bei der Einkommensteuer
1.1. Die Basispauschalierung ist nur bei bestimmten Einkunftsarten zulässig, und zwar bei
— Einkünften aus...