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Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen
Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen
Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen
• Miteigentümergemeinschaft (Bauherrnmodell) — Liebhaberei (§ 2 Abs. 2 EStG)
(BMF) — Zur Frage, ob es bei einer Miteigentümergemeinschaft (Bauherrnmodell) um eine dem Wohnungseigentum ähnliche Stellung und davon abhängig um die Frage der Liebhaberei geht, wird zutreffend verwiesen auf den ergänzenden Liebhabereierlaß des GZ 14 0602/9-IV/14/93. Nach Pkt. 3.4. Abs. 2 Z 2 dieses Erlasses liegt eines der erforderlichen Kriterien für eine dem Wohnungseigentum ähnliche Stellung dann vor, wenn sich bei der Miteigentümergemeinschaft das Ausmaß der Miteigentumsanteile am (Nutzungs-)Wert der den einzelnen Miteigentümern zugewiesenen Wohneinheiten im Verhältnis zu den (Nutzungs-)Werten der anderen Wohneinheiten orientiert. Ob sich die Miteigentumsanteile der Miteigentümer am Nutzungs- S. A 610oder Verkehrswert der den Miteigentümern für den Fall der späteren Wohnungseigentumsbegründung zugewiesenen Wohneinheiten orientieren, oder an den einheitlich pro m2 für alle Nutzflächen berechneten Finanzierungskosten (ohne Rücksicht auf einen unterschiedlichen Nutzungs- oder Verkehrswert), ist eine Sachverhaltsfrage, die der Beurteilung d...