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Bilanzsteuerrecht verfassungskonform!
Bilanzsteuerrecht verfassungskonform!
(A. B.) – Im Verfahren B 473/92 hatte der Verfassungsgerichtshof die in letzter Zeit mehrfach diskutierte Frage zu beurteilen, ob und inwieweit das Bilanzsteuerrecht bzw. das steuerliche Gewinnermittlungsrecht jenen Anforderungen genügt, die sich aus dem Verfassungsrecht ergeben. Die Beschwerdeführerin fühlte sich in ihren Rechten durch die Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes, nämlich des § 4 Abs. 1, 2 und 4 sowie der §§ 5 bis 7 EStG 1972 verletzt. Diese Bestimmungen verstießen gegen das Legalitätsprinzip, die von § 4 Abs. 1 und § 5 bewirkte Unterscheidung innerhalb der Betriebsvermögensvergleiche und die in § 6 Z 6 EStG 1972 angeordnete Bewertung grenzüberschreitender Vorgänge verletzten den Gleichheitssatz. Die Anwendung des § 14 EStG 1972 auf Rückstellungen für Jubiläumsgelder und Geburtstagsprämien sei denkunmöglich.
Der VfGH wies die Beschwerde mit Erkenntnis vom als unbegründet ab:
1. Gegen die maßgeblichen Bestimmungen des EStG 1972 bestünden keine Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Bestimmtheitsgebotes des Art. 18 Abs. 1 B-VG.
2. Die von der Beschwerde ins Treffen geführte Ungleichbehandlung eingetragener und nicht eingetragener Gewerbetreibender oder eingetragener Gewerbetreibend...