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Liebhaberei aufgrund der Bewirtschaftungsart trotz MRG?
Liebhaberei aufgrund der Bewirtschaftungsart
trotz MRG?
Die Vermietung an nahe Angehörige kann trotz gesetzlicher Einnahmenbeschränkung zur Beurteilung als Liebhaberei führen
VON MAG. FRIEDRICH FRABERGER
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des VwGH, daß bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eine gesetzliche Beschränkung auf der Einnahmenseite nicht zur Annahme von Liebhaberei führen darf, weil die gesetzlichen Bestimmungen eine objektive Gewinnerzielung verhindern und für die Liebhabereibeurteilung normale wirtschaftliche Verhältnisse vorauszusetzen sind.1) Es soll im folgenden Artikel untersucht werden, inwieweit die Bewirtschaftungsart der Einkunftsquelle, vor allem die Vermietung an nahe Angehörige, trotz Vorliegens einer gesetzlichen Einnahmenbeschränkung zur Beurteilung der Einkunftsquelle als Liebhaberei führen kann.
1. Grundlegendes zur Liebhaberei bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Im Regelfall haben Mietobjekte, aus denen Einkünfte gemäß § 28 EStG erzielt werden, gemäß § 1 Abs. 1 L-VO die Vermutung der Einkunftsquelleneigenschaft für sich, da gemäß § 1 Abs. 2 L-VO Liebhaberei nur dann unterstellt wird, wenn sich die Wirtschaftsgüter in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung...