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SWK 28, 1. Oktober 1994, Seite A 610

Einkommensteuerliche Behandlung von zusätzlichen Pensionskassenbeiträgen

Einkommensteuerliche Behandlung von zusätzlichen Pensionskassenbeiträgen (§ 4 Abs. 4 EStG)

(BMF) — Zur steuerlichen Anerkennung von zusätzlichen Pensionskassenbeiträgen ist folgendes zu bemerken:

Zusätzliche Pensionskassenbeiträge, die neben laufenden Pensionskassenbeiträgen gewährt werden, bedürfen zu ihrer Anerkennung einer pensionskassenvertraglichen Verankerung. Im Pensionskassenvertrag sind auch die Höhe der zu leistenden zusätzlichen Pensionskassenbeiträge und der Zeitraum, in dem die zusätzlichen Pensionskassenbeiträge zu leisten sind, festzulegen. Wird im Falle eines mehrjährig festgelegten Leistungszeitraumes der zusätzliche Pensionskassenbeitrag am Beginn (im ersten Jahr) des Leistungszeitraumes gezahlt (Vorauszahlung), so ist der vorausgezahlte Betrag in der beschriebenen Weise bilanzmäßig aktiv abzugrenzen und aufwandsmäßig auf die Leistungszeiträume zu verteilen. Je länger der Leistungszeitraum für die zusätzlichen Pensionskassenbeiträge im Pensionskassenvertrag festgelegt ist, umso geringer ist die Gefahr des Übersteigens der 10%-Grenze des § 4 Abs. 4 Z 2 EStG 1988. Somit liegt auch für die Frage des Überschreitens der 10%-Grenze der entscheidende Ansatzpunkt in den pensionsvertraglichen Abmachungen. (

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