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Fremdenverkehrsabgabe OÖ
• Für Lehrlinge und Personen, die zur Berufsausbildung an Seminaren in einem Hotel in Oberösterreich untergebracht werden, ist keineFremdenverkehrsabgabezu entrichten — (§ 3 Abs. 2 lit. b oö. FrAbgG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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