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Vereinsmitgliedschaft als Beteiligung
• Vereinsmitgliedschaft als Beteiligung (UmgrStG)
(BMF) — Im Hinblick auf die über den Geltungsbereich einer Finanzlandesdirektion hinausgehende Bedeutung nimmt das Bundesministerium zur Grundsatzfrage des Beteiligungs- bzw. Mitgliedschaftsbegriffes dahingehend Stellung, daß nach ho. Auffassung die Beziehung eines Vereinsmitgliedes zum Verein unter Umständen eine anteilsähnliche sein kann. Da auch das Genossenschaftsgesetz die Genossenschaften als Vereine von nichtgeschlossener Mitgliederzahl definiert und jedem Mitglied Stimmrecht und eine abstrakte (im Liquidationsfall wirksam werdende) Substanzbeteiligung vermittelt, erscheint es nicht denkunmöglich, daß die Vereinsmitgliedschaft bei einem eigennützigen Verein nach der Rechtsgrundlage so konstruiert wird, daß das Stimmrecht nicht nach Köpfen, sondern nach einem Anteil bestimmt wird und dem Vereinsmitglied auch eine dementsprechende verhältnismäßige Beteiligung am Vereinsvermögen zukommt. Liegt eine derartige Gestaltung vor, ist es auch nicht ausgeschlossen, daß eine Übereinstimmung der mitgliedschaftlichen Beteiligung der Vereinsmitglieder am Verein und an einer Kapitalgesellschaft besteht, die im Falle einer Einbringung von Vermögen des Vereines im Sinne ...