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Verlustvortrag: Zulässigkeit
• EinVerlustvortragist nicht zulässig, wenn der Verlust weitgehend durch griffweise und pauschale Schätzung ermittelt worden ist — (§ 18 Abs. 1 Z 4 EStG 1972), (Abweisung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgrund einer Beschwerde des Präsidenten der FLD)
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