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SWK 28, 1. Oktober 1994, Seite R 148

Verlustvortrag: Zulässigkeit

EinVerlustvortragist nicht zulässig, wenn der Verlust weitgehend durch griffweise und pauschale Schätzung ermittelt worden ist — (§ 18 Abs. 1 Z 4 EStG 1972), (Abweisung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgrund einer Beschwerde des Präsidenten der FLD)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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