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GesRZ 3, Juni 2011, Seite 178
Löschung aus der Urkundensammlung
Einmal zu umfangreich an das Firmenbuchgericht übermittelte Urkunden(teile) können nicht wieder zurückgestellt bzw aus der elektronischen Urkundensammlung herausgenommen werden, ein Austausch ist nicht möglich.
OLG Wien , 28 R 82/10z