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BGH: Vorlage an den EuGH – Auslegungsfragen zu Insidergeschäften
Der deutsche BGH hat mit Beschluss vom , II ZB 7/09, in einem Verfahren gegen die Daimler AG wegen der Behauptung einer verspäteten Ad-hoc-Mitteilung über das vorzeitige Ausscheiden ihres damaligen Vorstandsvorsitzenden dem EuGH Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2003/6/EG (Marktmissbrauchsrichtlinie) und der zu deren Durchführung erlassenen Richtlinie 2003/124/EG (Durchführungsrichtlinie) über die Veröffentlichung von Insiderinformationen zur Vorabentscheidung gem Art 267 AEUV vorgelegt. Ein Gesellschafter verlangte Ersatz für seinen Veräußerungsschaden, da seiner Ansicht nach die Information über den Rücktritt des Vorsitzenden zu spät veröffentlicht wurde. Der BGH begehrt nun vom EuGH Auskunft darüber, ob bei einem zeitlich gestreckten Vorgang Zwischenschritte selbständig von Bedeutung und damit veröffentlichungspflichtig sein können oder ob eine Veröffentlichung nur dann nötig ist, wenn der Eintritt des angestrebten künftigen Ereignisses hinreichend wahrscheinlich wird, und ob die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Eintritts des künftigen Ereignisses eine Beurteilung mit überwiegender oder sogar hoher Wahrscheinlichkeit verlangt.
Der Beschluss des deutschen Höchstgeri...