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GesRZ 3, Juni 2011, Seite 166

Informationsanspruch des GmbH-Gesellschafters

Jürgen Rassi

§ 22 GmbHG

Der Informationsanspruch des Gesellschafters einer GmbH umfasst auch das Recht, Kopien in Form von Digitalfotografien anzufertigen.

(OLG Innsbruck 3 R 67/10t; LG Innsbruck 62 Fr 568/08v)

Die beiden Antragsteller sind Gesellschafter einer GmbH. Sie stellten den Antrag, der GmbH (Antragsgegnerin) aufzutragen, einem von ihnen namhaft gemachten und von ihnen bevollmächtigten, zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Vertreter Einsicht in folgende Unterlagen des Geschäftsjahres 2007 zu gewähren und ihm auch zu gestatten, von diesen Unterlagen Fotokopien in Form von Digitalfotografien anzufertigen: Saldenlisten, Debitoren Kreditoren – offene Postenlisten, sämtliche Belege, Buchhaltungskonten, Bankkonten, Lohnkonten, Lohnvereinbarungen, Provisionsabrechnungen mit Vertriebspartnern, Mietverträge, Leasingverträge sowie Bewertung Bilanzpositionen.

  • Das Erstgericht entschied antragsgemäß.

  • Das Rekursgericht bestätigte.

  • Der OGH wies den Revisionsrekurs der GmbH mangels erheblicher Rechtsfrage zurück.

Aus der Begründung des OGH:

1. Die Antragsgegnerin bekämpft in ihrem Revisionsrekurs nicht, dass den Antragstellern grundsätzlich das Recht zusteht, in die von ihnen gefordert...

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