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GmbH
GmbH: Wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile.
Erkenntnis: Abweisung der Beschwerde als unbegründet.
Der Beschwerdeführer behauptete, Dienstnehmer einer GmbH zu sein, und erklärte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; das Finanzamt betrachtete ihn dagegen als wirtschaftlichen Eigentümer der GmbH und ging davon aus, er habe Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit bezogen.
Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:
Der Beschwerdeführer trägt – wie im Verwaltungsverfahren – vor, dass keine Treuhandvereinbarungen zwischen ihm und den Gesellschaftern der X. GmbH existierten, sondern nur befristete Anbote auf Abtretung der Gesellschaftsanteile gegen Bezahlung eines wertgesicherten Kaufpreises. Im Strafverfahren habe der Beschwerdeführer festgestellt, dass er auf die Gesellschaftsanteile hätte zugreifen können, und damit gemeint, dass es die Anbote gegeben habe. Diese verschafften kein wirtschaftliches Eigentum. Die Gesellschaftsanteile stellten – was in den Abtretungsanboten ausdrücklich festgehalten sei – unbeschränktes Eigentum der Anbieter dar. Der Beschwerdeführer sei Prokurist der X. GmbH gewesen und habe als solcher am Aufbau der Gesellschaft mitgearbei...