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Notwendigkeit eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten
Ein Auftrag zur Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten ist nicht notwendig und daher nicht erlaubt, wenn die Zustellung im Ausland problemlos möglich ist. Dies ist bei einer Zustellung mit internationalem Rückschein nach Deutschland, die einer unmittelbaren Zustellung „durch Postdienste per Einschreiben mit Rückschein oder gleichwertigem Beleg“ entspricht, gegeben.
OLG Wien , 28 R 149/10b (detto 28 R 157/10d)