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GesRZ 3, Juni 2011, Seite 178

Zustellung der Androhung von Zwangsstrafen

§ 283 UGB

Gibt es einen ausgewiesenen Vertreter, kann die Androhung der Zwangsstrafe wirksam nur mehr an diesen zugestellt werden.

OLG Wien , 4 R 26/10p

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