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GesRZ 3, Juni 2011, Seite 178

Gelöschte GmbH

§ 40 FBG

Auch bei „nicht vermögensrechtlichem Abwicklungsbedarf“ ist eine gelöschte, weil vermögenslose GmbH noch rechtsfähig in Bezug auf die Erfüllung ihrer „nicht vermögensrechtlichen“ Pflichten.

OLG Wien , 28 R 239/09m

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