zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 3, Juni 2011, Seite 178

Elektronische Einreichung

§ 283 UGB

Die Zwangsstrafe ist aufzuheben, wenn bei elektronischer Einreichung irrtümlich die falsche Firmenbuchnummer eingegeben wurde, da es sich wohl um kein strafwürdiges Fehlverhalten handelt. Es ist jedoch auf die jeweiligen Umstände abzustellen.

OLG Wien , 4 R 23/10x

Daten werden geladen...