Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Landwirt kann Bauland aufwerten
Gewinn aus dem Verkauf kann vom Landwirt steuerfrei realisiert werden
Wenn ein Landwirt Teile seiner Landwirtschaft in Bauland umwidmen läßt und die Grundstücke parzelliert abverkauft, dann wird er durch den mehrmaligen Verkauf zum gewerblichen Grundstückshändler (siehe dazu zuletzt ). Solange der Verkauf von Grundstücken im Rahmen einer Land- oder Forstwirtschaft erfolgt, ist nach § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG der Wert des Grund und Bodens außer Ansatz zu lassen. Damit unterliegt der Veräußerungsgewinn aus einem Grundstück hinsichtlich des Grundwertes nicht der Einkommensbesteuerung. Der Landwirt hat lediglich den auf den Wertzuwachs an stehender Ernte oder am stehendem Holz entfallenden Anteil zu versteuern.
Wenn der Landwirt die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschreitet, dann ist ab diesem Zeitpunkt der gesamte Veräußerungserlös einschließlich des auf den nackten Grund und Boden entfallenden Teiles als Einnahme anzusetzen. Dies führte besonders in Oberösterreich zu einer Reihe von Rechtsmittelverfahren, da seitens der Finanz als Einstandspreis der niedrige Preis für landwirtschaftliche Flächen (Preis für Acker oder Wiese) angesetzt wurde. Der VwGH hat sich bereits im Erk. , 92/14/0064, mit der Frage der Bewe...