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            SWK 25, 1. September 1997, Seite R 89
Bescheid: Aufhebung
• Der Umstand, daß sich die Oberbehörde bei Aufhebung eines Bescheides in der Bezeichnung des Aufhebungstatbestandes vergreift, schadet nicht der vorgenommenen Aufhebung - (§ 299 BAO), (Abweisung)
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