Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 25, 1. September 1997, Seite R 89
Bescheid: Aufhebung
• Der Umstand, daß sich die Oberbehörde bei Aufhebung eines Bescheides in der Bezeichnung des Aufhebungstatbestandes vergreift, schadet nicht der vorgenommenen Aufhebung - (§ 299 BAO), (Abweisung)
()