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Verjährung: Unterbrechung
• Eine Anfrage des Finanzamtes beim Meldeamt betreffend die Adresse eines Beteiligten unterbricht die Verjährung auch dann, wenn das Geburtsdatum des Angefragten falsch angegeben wurde - (§ 209 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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