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Einkommensteuer - Ferienhäuser an Arbeitnehmer
Ferienhäuser an Arbeitnehmer (§ 15 EStG)
Stellt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zu Erholungszwecken unentgeltlich angemietete Ferienhäuser zur Verfügung, so stellt dies einen Lohnbestandteil dar. Der Arbeitgeber kann die angefallenen Aufwendungen auch dann als Betriebsausgaben abziehen, wenn die Ferienhäuser im Ausland liegen (BFH , I R 20/96 in BB 1997, 1515).