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SWK 25, 1. September 1997, Seite R 90
GmbH-Geschäftsführer: Haftung
• Der Geschäftsführer einer GmbH kann zur Haftung für die uneinbringlich gewordene Umsatzsteuer der GmbH herangezogen werden, wenn er nicht alle Vorkehrungen für die Entrichtung der Steuer aus den von ihm verwalteten Mitteln getroffen hat - (§ 9 BAO), (Abweisung)
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