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SWK 25, 1. September 1997, Seite R 89

Gerichtliche Pauschalgebühr

Wenn in einem Räumungsvergleich eine zeitlich nicht exakt begrenzte Verpflichtung zur Zahlung eines Betrages „bis zur tatsächlichen Räumung" übernommen wird, ist die gerichtliche Pauschalgebühr vom zehnfachen Jahreswert vorzuschreiben - (§ 58 Abs. 1 JN), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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