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SWK 25, 1. September 1997, Seite 24

Einkommensteuer - Bruchteilsverkauf von Mitunternehmeranteilen

Bruchteilsverkauf von Mitunternehmeranteilen (§ 24 EStG)

Wird der Bruchteil eines Mitunternehmeranteiles veräußert, den der Veräußerer zuvor sukzessiv zu unterschiedlichen Anschaffungskosten erworben hatte, so ist der Buchwert des veräußerten Anteiles im Wege einer Durchschnittsbewertung zu ermitteln (BFH , IV R 15/96 in BB 1997, 1453).

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