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Einkommensteuer - Bruchteilsverkauf von Mitunternehmeranteilen
Bruchteilsverkauf von Mitunternehmeranteilen (§ 24 EStG)
Wird der Bruchteil eines Mitunternehmeranteiles veräußert, den der Veräußerer zuvor sukzessiv zu unterschiedlichen Anschaffungskosten erworben hatte, so ist der Buchwert des veräußerten Anteiles im Wege einer Durchschnittsbewertung zu ermitteln (BFH , IV R 15/96 in BB 1997, 1453).