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SWK 25, 1. September 1997, Seite K 24

Körperschaftsteuer - Verpachtung von Klientenstock

Verpachtung von Klientenstock (§ 8 Abs. 3 KStG)

Verkauft ein Steuerberater sein bewegliches Anlagevermögen mit Ausnahme des Klientenstockes, der das werthältigste Wirtschaftsgut seines Betriebsvermögens ist, an eine von ihm gegründete GmbH, so kann der Klientenstock Gegenstand eines Pachtvertrages zwischen dem Berater und seiner Beratungs-GmbH sein. Die von der GmbH bezahlten angemessenen Pachtentgelte sind keine verdeckten Gewinnausschüttungen (BFH , I R 128-129/95 in BB 1997, 1243).

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