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SWK 25, 1. September 1997, Seite K 23

Einkommensteuer - Besserstellung der Lohnsteuerzahler gleichheitswidrig

Besserstellung der Lohnsteuerzahler gleichheitswidrig (§ 1 EStG)

In Deutschland wurde der Weihnachtsfreibetrag von 600 DM und der Arbeitnehmerfreibetrag von 480 DM mit Wirkung ab der Veranlagung 1990 aufgehoben. Diese Aufhebung verletzt nicht den Gleichheitsgrundsatz. Denn die für den Steuerpflichtigen in Liquiditätsvorteilen meßbaren Unterschiede zwischen einem monatlichen Lohnsteuerabzug und einer vierteljährlichen Einkommensteuervorauszahlung bedürfen keines Ausgleiches. Die Belastungsgleichheit wird dadurch nur geringfügig berührt. Ein Gleichheitsverstoß liegt insoweit nicht vor (BVerfG, Beschluß vom , 2 BvL 77/92 in BB 1997, 1241).

Anmerkung: Nach Abschaffung aller (abgesehen von IFB in geringem Ausmaß) steuerlichen Begünstigungen für den Unternehmer durch die letzten Steuerreformen stellt sich für Österreich die Frage, wie lange noch die besonderen Begünstigungen der Arbeitnehmer aufrecht bleiben. Da an diesem Thema jeder Finanzminister gescheitert ist, wird die Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer und der Unternehmer wahrscheinlich noch lange andauern, soferne nicht der VfGH diese Unterschiede vorher wegen Gleichheitswidrigkeit aufhebt.

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