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Kanalanschlußgebühr OÖ
•Die Verpflichtung zur Entrichtung einer Kanalanschlußgebühr entsteht dadurch, daß das Gebäude unter Benützung des bisheriger Kanalstranges mit der neu errichteten Kanalisationsanlage in Verbindung gebracht wird - (§ 36 Oberösterreichische Bauordnung), (Abweisung)
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