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SWK 25, 1. September 1997, Seite R 88
Vormerkschein für PKW
•Ein Vormerkschein für Personen mit Doppelwohnsitz für einen in Deutschland zugelassenen Pkw wird ungültig, wenn der Pkw-Eigentümer seinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben hat - (§ 93 Abs. 1 lit. a Z 3 ZollG 1988), (Abweisung)
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