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Parkometergesetz Wien
•Der Masseverwalter einer GmbH kann nicht wegen Übertretung des Parkometergesetzes bestraft werden, wenn keine Aufzeichnungen vorhanden sind, aus denen festgestellt werden kann, wer am Tag nach der Konkurseröffnung ein Fahrzeug mit einer bestimmten Kennzeichennummer gelenkt hat - (§ 1 a Abs. 2 Wr. ParkometerG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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