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SWK 25, 1. September 1997, Seite 89

Gesellschaftsteuerbefreiung

Die Einbringung des Betriebes einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht in eine Kapitalgesellschaft nach dem Umgründungssteuergesetz ist von der Gesellschaftsteuer befreit - (§ 22 Abs. 3 Umgründungssteuergesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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