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SWK 25, 1. September 1997, Seite T 102
Geplante Gesetzesänderungen bei Gebühren und BAO
Geplante Gesetzesänderungen bei Gebühren und BAO
Gesetzesentwürfe zur Begutachtung verschickt
VON DR. GERHARD KOHLER
Vor kurzem hat der BMF zwei Gesetzesentwürfe zur Begutachtung verschickt. Durch eine GebG-Novelle sollen alle festen Gebührensätze um durchschnittlich 50% erhöht werden. Anstelle der lange geforderten Gebührenreform (denn das Abschlecken und Kleben von Marken ist zwar einfach, aber nicht mehr zeitgemäß) erfolgt eine Erhöhung mit dem Hinweis, daß seit 1984 ohnedies keine Erhöhung erfolgte (die Erhöhung der Verbraucherpreise lag in diesem Zeitraum jedenfalls unter 50%). Dafür kommt es auch zu Vereinfachungen. Der andere Gesetzesentwurf beinhaltet Änderungen im Bereich der Bundesabgabenordnung, die einerseits Verfahrensvereinfachungen und eine Reform des Berufungsverfahrens bringen, andererseits auch die Bescheidänderung durch Betriebsprüfungen wesentlich erleichtern. Im folgenden Beitrag werden die wesentlichen geplanten Änderungen vorgestellt.
I. Gebührengesetz
1. Anhebung der festen Gebühren
Ab sollen die festen Gebühren wie folgt um durchschnittlich 50% erhöht werden.:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
von | auf | von | auf | von | auf | von | auf |
30 | 50 | 180 | 270 | 720 | 1.080 | 2.400 | 3.600 |
60 | 90 | 240 | 360 | 800 | 1.200 | 3.200 | 4.800 |
80 | 120 | 320 | 480 | 900 | 1.350 | 5.000 | 7.500 |
1... |