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SWK 25, 1. September 1997, Seite T 102

Geplante Gesetzesänderungen bei Gebühren und BAO

Dr. Gerhard Kohler

Geplante Gesetzesänderungen bei Gebühren und BAO

Gesetzesentwürfe zur Begutachtung verschickt

VON DR. GERHARD KOHLER

Vor kurzem hat der BMF zwei Gesetzesentwürfe zur Begutachtung verschickt. Durch eine GebG-Novelle sollen alle festen Gebührensätze um durchschnittlich 50% erhöht werden. Anstelle der lange geforderten Gebührenreform (denn das Abschlecken und Kleben von Marken ist zwar einfach, aber nicht mehr zeitgemäß) erfolgt eine Erhöhung mit dem Hinweis, daß seit 1984 ohnedies keine Erhöhung erfolgte (die Erhöhung der Verbraucherpreise lag in diesem Zeitraum jedenfalls unter 50%). Dafür kommt es auch zu Vereinfachungen. Der andere Gesetzesentwurf beinhaltet Änderungen im Bereich der Bundesabgabenordnung, die einerseits Verfahrensvereinfachungen und eine Reform des Berufungsverfahrens bringen, andererseits auch die Bescheidänderung durch Betriebsprüfungen wesentlich erleichtern. Im folgenden Beitrag werden die wesentlichen geplanten Änderungen vorgestellt.

I. Gebührengesetz

1. Anhebung der festen Gebühren

Ab sollen die festen Gebühren wie folgt um durchschnittlich 50% erhöht werden.:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
von
auf
von
auf
von
auf
von
auf
30
50
180
270
720
1.080
2.400
3.600
60
90
240
360
800
1.200
3.200
4.800
80
120
320
480
900
1.350
5.000
7.500
1...

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