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SWK 25, 1. September 1997, Seite R 86
Kapitalforderungen: Bewertung
• Kapitalforderungen sind bei der Bemessung der Vermögensteuer mit dem Nennwert anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen - (§ 14 Abs. 1 BewG), (Abweisung)
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