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SWK 5, 20. Februar 1997, Seite 138

Einkünfte aus Kapitalvermögen ohne Kapitalertragsteuerabzug

Einkünfte aus Kapitalvermögen ohne Kapitalertragsteuerabzug (Kennzahl 361)

Darunter fallen

• Zinsen aus Einlagen und Wertpapieren bei ausländischen Banken,

• Erträge aus ausländischen Aktien,

• steuerpflichtige Erträge aus Investmentfonds, die keinem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen.


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Neu: Erträge aus und Rückkauf von bestimmten kurzläufigen Lebens- und Rentenversicherungen mit einer Höchstlaufzeit von weniger als zehn Jahren (§ 27 Abs. 1 Z 6 EStG), die ab abgeschlossen worden sind.
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