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SWK 5, 20. Februar 1997, Seite 121

Alleinerzieherabsetzbetrag

Alleinerzieherabsetzbetrag

Wenn Sie Alleinerzieher sind, steht Ihnen der Alleinerzieherabsetzbetrag von ebenfalls 5000 S zu. Als Alleinerzieher gelten Sie, wenn Sie nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner lebten und für mindestens sieben Monate für mindestens ein Kind (§ 106 Abs. 1 EStG) Familienbeihilfe bezogen haben.

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