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Leere Kästchen
Leere Kästchen
Die leeren Kästchen sind für die Fälle vorgesehen, in denen aufgrund früherer Bestimmungen ausnahmsweise andere Steuersätze in Betracht kommen. Das können sein:
Umsätze zu 32% und 30%
Der Umsatzsteuersatz von 32% für PKW, Kombi, Motorräder usw. ist seit 1992 grundsätzlich aufgehoben. Dem Steuersatz von 32% unterliegen auch weiterhin Leasingraten von Kraftfahrzeugen mit Beginn der gewerblichen Vermietung vor dem , ferner Verkaufserlöse für Kraftfahrzeuge, für welche vor dem die Vorsteuer beansprucht worden ist, z. B. Fahrschul- und Vorführ-KFZ sowie KFZ, die ausschließlich der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen (siehe SWK 1992/Heft 6, A II 20).