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SWK 5, 20. Februar 1997, Seite S 185

16% für Jungholz und Mittelberg

16% für Jungholz und Mittelberg (Kennzahl 035)

Der allgemeine Steuersatz von 20% ermäßigt sich auf 16% für die in den Zollausschlußgebieten Jungholz und Mittelberg bewirkten Umsätze durch Unternehmer, die einen Wohnsitz (Sitz), gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte im Zollausschlußgebiet haben.

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