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SWK 5, 20. Februar 1997, Seite 163

Die Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung für 1996

S. 163Die Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung für 1996

Wenn Sie im Jahr 1996 „Arbeitnehmer" waren, das heißt, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und auch „andere" Einkünfte hatten, dann haben Sie eine „normale" Einkommensteuererklärung auf Formular E 1 (siehe Seite S 119 ff) abzugeben.

Wenn Sie aber außer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine „anderen" Einkünfte hatte, kommt die Abgabe einer Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung, Formular L 1, in Betracht.

Wann sind Sie verpflichtet, eine Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung abzugeben?

Sie sind verpflichtet, eine Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn

• Sie mindestens zeitweise gleichzeitig zwei oder mehr lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden sind, bezogen haben (wenn mehrere Pensionen, z. B. Eigenpension und Witwenpension, die von einer Stelle gemeinsam abgerechnet und ausgezahlt werden, gilt dies nicht) oder

• bei der Lohnverrechnung der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigt wurde, aber die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen oder

• das Finanzamt Sie auffordert, eine Steuererklärung abzugeben. Die Zusendung ein...

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