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SWK 5, 20. Februar 1997, Seite S 156

Außergewöhnliche Belastungen usw.

Außergewöhnliche Belastungen usw.


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Falls Sie außergewöhnliche Belastungen (siehe Seite S 158) oder Freibeträge für Inhaber von Amtsbescheinigungen oder Opferausweisen geltend machen wollen, kreuzen Sie das Kästchen an und legen Sie zur Einkommensteuererklärung eine Beilage Formular E 1a bei. (Das Formular E 1a ist neu. Bis 1995 war die Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen usw. im Formular E 1 vorgesehen.)
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