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SWK 5, 20. Februar 1997, Seite 121

Angaben zum Ehepartner oder zum Partner bei Partnerschaft mit Kind

Angaben zum Ehepartner oder zum Partner bei Partnerschaft mit Kind

Die Angaben über den Ehepartner oder über den Partner bei einer Partnerschaft mit Kind und die Einkünfte des Partners sind notwendig, damit das Finanzamt feststellen kann, ob Sie Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag haben. Beim Ehegatten genügt der Vorname: Wenn Sie mit Ihrem Partner nicht verheiratet sind, ist der Familienname des Partners anzugeben. Das Finanzamt und die Steuernummer Ihres (Ehe-)Partners sind nur dann anzugeben, wenn Ihr (Ehe-)
Partner zur Einkommensteuer veranlagt wird.

Wenn Sie mit einem Partner in Gemeinschaft gelebt haben, ohne mit diesem verheiratet zu sein und ohne mehr als sechs Monate Anspruch auf einen Kinderabsetzbetrag zu haben, brauchen Sie keine Angaben über den Partner (Lebensgefährten) zu machen.

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