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SWK 5, 20. Februar 1997, Seite 173

Die Umsatzsteuererklärung für 1996

S. 173Die Umsatzsteuererklärung für 1996

Gemeinschaftsgebiet und Drittlandsgebiet

Im Umsatzsteuerrecht wird beim Ausland zwischen dem Gemeinschaftsgebiet und dem Drittlandsgebiet unterschieden.

Gemeinschaftsgebiet ist (außer Österreich) das Gebiet der Staaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien (Einzelheiten siehe SWK 1995/Heft 6, A 175). Lieferungen im Gemeinschaftsgebiet sind „innergemeinschaftliche Lieferungen", Erwerbe im Gemeinschaftsgebiet sind „innergemeinschaftliche Erwerbe".

Drittlandsgebiet ist das Ausland, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist.

Wann müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Verpflichtet zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung ist jeder Unternehmer, dessen Jahresumsatz höher als 100.000 S ist. Auch Kleinunternehmer, welche die unechte Umsatzsteuerbefreiung beanspruchen (siehe Anm. 16, Seite S 182), weil ihr Jahresumsatz nicht höher als 300.000 S ist, haben eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, wenn der Umsatz 100.000 S übersteigt.

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