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SWK 5, 20. Februar 1997, Seite S 167
Angabe des Organträgers
Angabe des Organträgers
Wenn die Körperschaft Organgesellschaft ist, ist der Organträger (die Organobergesellschaft) anzugeben. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr ist der Stichtag des Wirtschaftsjahres des Organträgers anzugeben.