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SWK 5, 20. Februar 1997, Seite S 157

Die Berechnung der Einkommensteuer

S. S 157Die Berechnung der Einkommensteuer

Die EDV-Anlage der Finanzverwaltung berechnet die vorzuschreibende Einkommensteuer. In manchen Fällen ist es für den Laien schwierig bis unmöglich, die Einkommensteuer selbst richtig zu berechnen, insbesondere wenn der „Hälfte-Steuersatz" oder ein Progressionsvorbehalt anzuwenden ist.

Die Einkommensteuer beträgt


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für die ersten 50.000 S
10%
für die weiteren 100.000 S
22%
für die weiteren 150.000 S
32%
für die weiteren 400.000 S
42%
für alle weiteren Beträge
50%

Der Einkommensteuerbescheid

Wann der Steuerbescheid kommt, läßt sich nicht voraussagen. Es kann eine Woche dauern, aber auch ein halbes Jahr oder länger. In der Regel kommen gleichzeitig mit dem Einkommensteuerbescheid auch der Umsatzsteuerbescheid, gegebenenfalls ein Freibetragsbescheid für 1998 und eine „Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber 1998". Aus der Buchungsmitteilung ist ersichtlich, ob nach der Belastung der Steuervorschreibungen und nach Gutschrift der Vorauszahlungen per saldo eine Schuld an das Finanzamt oder ein Guthaben beim Finanzamt besteht. Als Vorauszahlungen muß neben den in der Regel vier Vierteljahresvorauszahlungen auch die IFB-Sondervorauszahlung (siehe Seite S 102) angerechnet ...

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