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SWK 14, 10. Mai 1996, Seite R 38

GrESt: Befreiung

Bei Beurteilung, ob die für die Befreiung von der Grunderwerbsteuer von

Arbeiterwohnstätten maßgebliche Wohnnutzfläche von 130 m2 überschritten wird, ist ein Windfang und ein im Wohnungsverband liegender Büroraum zur Wohnnutzfläche zu rechnen – (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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