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SWK 14, 10. Mai 1996, Seite 254

Umsatzsteuer für halbfertige Bauten im Konkurs

Unterschiede zwischen Teilrechnungen aufgrund abgrenzbarer Teilleistungen und Anzahlungsrechnungen ohne Leistungserbringung

Mag. Robert Bachl und Mag. Brigitte Mühleder

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Werklieferungen in der Bauwirtschaft stellte in der Vergangenheit stets einen gesondert betrachteten Problembereich dar. Aufgrund der derzeit schlechten wirtschaftlichen Situation, in der sich viele österreichische Bauunternehmen befinden, hat auch die umsatzsteuerliche Behandlung von Bauleistungen im Konkurs des Werkunternehmers an Aktualität gewonnen.

I. Umsatzsteuer als Masse- bzw. Konkursforderung

Ob die Umsatzsteuer eine Masse- oder eine Konkursforderung des Fiskus darstellt, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Sachverhalt, an den die Entstehung der USt-Schuld anknüpft, nach oder vor Konkurseröffnung verwirklicht wurde. Wird daher die Errichtung eines Bauwerkes vom Masseverwalter nach Konkurseröffnung vollendet, so stellt die für die gesamte Leistung in Rechnung gestellte USt eine Masseforderung dar, da die Werklieferung erst im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht (= Abnahmezeitpunkt) als ausgeführt gilt.

Ist ein zweiseitiger Vertrag von beiden Teilen zur Zeit der Konkurseröffnung noch nicht oder nicht vollständig erfüllt, so hat der Masseverwalter gemäß § 21 Abs. 1 KO das Recht, anstatt den Vertrag an Stelle des Gemeinschuldners z...

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