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SWK 14, 10. Mai 1996, Seite 037

Abtretung von GmbH-Anteilen

Bei Abtretung von

GmbH-Anteilen gehört zur Bemessungsgrundlage der Rechtsgebühr und der Börsenumsatzsteuer neben dem Kaufpreis auch eine von den Käufern übernommene Finanzierungsverpflichtung – (§ 33 TP 21 Abs. 1 Z 2 GebG und § 21 Z 1 KVG), (Abweisung)

(, 0112, 0113)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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