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SWK 14, 10. Mai 1996, Seite 037

Bierbezugsverpflichtung

Ein Gastwirt, der von einer Brauerei für eine zehnjährige

Bierbezugsverpflichtung einen einmaligen Betrag erhält, hat diesen bei Gewinnermittlung durch Überschußrechnung im Jahre des Zufließens zu versteuern – (§ 4 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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