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SWK 14, 10. Mai 1996, Seite 248

Die Besteuerung von Stipendien

GZ 07 0600/1-IV/7/96

(BMF) – Aus gegebenem Anlaß wird im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise zur steuerlichen Behandlung von Stipendien die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen mitgeteilt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.

1. Stipendien, die im Rahmen einer Schul- oder Studienausbildung gewährt werden

Darunter fallen insbesondere Dissertations- und Diplomarbeitsstipendien. Diese Stipendien fließen außerhalb der Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes zu (siehe hiezu auch Abschn. 8 Pkt. 3 lit. a der Einkommensteuerrichtlinien 1984), sofern

• es sich um Zuschüsse zu wissenschaftlichen Arbeiten handelt, die nicht veröffentlicht oder sonst wirtschaftlich verwertet werden,

• die Arbeiten nicht im Rahmen eines Dienstvertrages oder eines Werkvertrages oder ergänzend zu einem Dienstvertrag oder Werkvertrag ausgeführt werden und

• die Höhe der Zuschüsse darauf schließen läßt, daß der Charakter eines Ausbildungszuschusses und nicht eines Einkommensersatzes im Vordergrund steht. Dies ist der Fall, wenn die Zuschüsse jährlich insgesamt nicht höher sind, als die Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter nach dem Studienbeihilfengesetz (derzeit 88...

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