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Nochmals: Im Herbst erste Flucht aus der GmbH?
Zu dem in SWK-Heft 12/1996, Seite T 123, abgedruckten Beitrag schreibt uns Herr Josef Birawe, Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei i. R.:
"Laut dem o. a. Artikel hat Herr Wirtschaftstreuhänder Manfred Wagner ermittelt, daß die Ertragsteuerbelastung für GmbHs nach Anhebung der Kapitalertragsteuer nun 51,5% beträgt. Nach meiner Ansicht soll es statt 51,5% richtig 50,5% heißen, was aber immer noch höher ist als die 50% der Einzelunternehmen und Personalgesellschaften.
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Berechnung: | Gewinn | 100 | |
– KöSt | 34 | 34,0 | |
KESt 25% von | 66 | 16,5 | |
Gesamtbelastung | 50,5" |