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SWK 14, 10. Mai 1996, Seite T 188

Nochmals: Im Herbst erste Flucht aus der GmbH?

Zu dem in SWK-Heft 12/1996, Seite T 123, abgedruckten Beitrag schreibt uns Herr Josef Birawe, Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei i. R.:

"Laut dem o. a. Artikel hat Herr Wirtschaftstreuhänder Manfred Wagner ermittelt, daß die Ertragsteuerbelastung für GmbHs nach Anhebung der Kapitalertragsteuer nun 51,5% beträgt. Nach meiner Ansicht soll es statt 51,5% richtig 50,5% heißen, was aber immer noch höher ist als die 50% der Einzelunternehmen und Personalgesellschaften.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Berechnung:
Gewinn
100
– KöSt
34
34,0
KESt 25% von
66
16,5
Gesamtbelastung
50,5"

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