Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 14, 10. Mai 1996, Seite R 37

Darlehensvorvertrag

Ein Vertrag, künftig ein Darlehen zu geben, ist ein nicht gebührenpflichtiger

Darlehensvorvertrag – (§ 33 TP 19 Abs. 1 GebG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...